STORYTELLING IM RECHT: KEIN MÄRCHEN, SONDERN EIN KARRIERE-TOOL

Viele Juristen glauben: „Wenn die Fakten stimmen und das Gesetz passt, ist die Sache klar.“

Die Praxis zeigt: So einfach ist es nicht.

Recht lebt nicht nur von Fakten, sondern von Verständlichkeit. Ob Schriftsatz, Plädoyer oder Mandantenberatung – Sie überzeugen nicht allein durch Zitate aus BGB, StGB oder HGB, sondern dadurch, dass Sie komplexe Inhalte in einen klaren, einprägsamen Rahmen setzt.

Das ist Storytelling:

  • Ein roter Faden, der durch den Fall führt.
  • Bilder im Kopf, die juristische Abstraktion greifbar machen.
  • Emotion & Struktur, damit Menschen nicht nur zuhören, sondern auch verstehen.

Beispiel: Statt nüchtern zu sagen

„Der Beklagte hat gegen § 433 Abs. 1 BGB verstoßen.“ Erzählen Sie  die Geschichte:

„Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Fahrrad, zahlen sofort – und als Sie es abholen wollen, ist es längst an jemand anderen verkauft.“

Warum das funktioniert:

  • Unser Gehirn erinnert sich besser an Geschichten als an isolierte Fakten.
  • Geschichten schaffen Kontext und Motivation, dem Argument zu folgen.
  • Sie helfen, komplexe juristische Konstrukte auf Alltagssituationen zu übertragen.

Storytelling heißt nicht, „auszuschmücken“. Es heißt, Recht so zu präsentieren, dass es jeder versteht – und niemand vergisst.