STORYTELLING IM RECHT: KEIN MÄRCHEN, SONDERN EIN KARRIERE-TOOL
Viele Juristen glauben: „Wenn die Fakten stimmen und das Gesetz passt, ist die Sache klar.“
Die Praxis zeigt: So einfach ist es nicht.
Recht lebt nicht nur von Fakten, sondern von Verständlichkeit. Ob Schriftsatz, Plädoyer oder Mandantenberatung – Sie überzeugen nicht allein durch Zitate aus BGB, StGB oder HGB, sondern dadurch, dass Sie komplexe Inhalte in einen klaren, einprägsamen Rahmen setzt.
Das ist Storytelling:
- Ein roter Faden, der durch den Fall führt.
- Bilder im Kopf, die juristische Abstraktion greifbar machen.
- Emotion & Struktur, damit Menschen nicht nur zuhören, sondern auch verstehen.
Beispiel: Statt nüchtern zu sagen
„Der Beklagte hat gegen § 433 Abs. 1 BGB verstoßen.“ Erzählen Sie die Geschichte:
„Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Fahrrad, zahlen sofort – und als Sie es abholen wollen, ist es längst an jemand anderen verkauft.“
Warum das funktioniert:
- Unser Gehirn erinnert sich besser an Geschichten als an isolierte Fakten.
- Geschichten schaffen Kontext und Motivation, dem Argument zu folgen.
- Sie helfen, komplexe juristische Konstrukte auf Alltagssituationen zu übertragen.
Storytelling heißt nicht, „auszuschmücken“. Es heißt, Recht so zu präsentieren, dass es jeder versteht – und niemand vergisst.