Wenn Sie nicht auf einer Jobmesse den ersten Kontakt zu einer Kanzlei hergestellt haben, die Sie als potentiellen Arbeitgeber definiert haben, dann gilt es, dieses auf eine andere Art und Weise zu tun.

Zunächst ein Telefonat führen

Bevor Sie Unterlagen heraus senden, würde ich Ihnen immer empfehlen, zunächst ein Telefonat mit der dort zuständigen Personalabteilung zu führen. Der Grund dafür ist ganz einfach:

Sie hinterlassen beim Telefonat einen persönlicheren Eindruck als beim Versenden einer E-Mail oder der Zusendung der Unterlagen der Post. Weiter haben Sie im Telefonat die Möglichkeit, sich noch einmal genau über die Voraussetzungen der Stelle zu erkundigen und eventuell nach den Unterlagen zu fragen, die Sie versenden möchten.

In dem Telefonat sollten Sie aber keine Standardfragen stellen, damit zeigen Sie sich in keinem gutes Licht. Das die Bewerberunterlagen immer das erste und zweite Staatsexamen enthalten sollten, ergibt sich von selbst und muss nicht noch einmal erfragt werden.

Wie genau aber sollte nun das erste Bewerbungstelefonat aussehen? Zunächst hängt es davon ab, ob Sie sich in der Kanzlei initiativ bewerben oder auf eine konkrete Stellenanzeige. Zuvor aber einige grundsätzliche Regeln zum ersten Telefonat.

Sie sollten das erste Telefonat immer gründlich vorbereiten. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Wen will ich sprechen? Wer ist der richtige Ansprechpartner?
  • Wie lautet mein Einleitungssatz?
  • Was genau will ich erfragen?
  • Wie verabschiede ich mich?
  • Meine Wirkungsweise am Telefon

Sinnvoll ist es, dass Sie sich für das erste Telefonat einen kurzen Telefonleitfaden anfertigen. Nehmen Sie sich ein Blatt Papier und einen Stift und schreiben Sie sich zu den einzelnen oben genannten Punkten einige Stickworte auf. Zum Beispiel:

Wen will ich sprechen? Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Richtiger Ansprechpartner wird in den meisten Fällen der Leiter des Personalbereiches bzw. Der Verantwortliche für den Bereich Recruitment sein.

Wie lautet mein Einleitungssatz?

Ihr erster Satz könnte folgendermaßen lauten:

„Guten Tag, mein Name ist ……..,. Ich bin gerade mit meinem Staatsexamen fertig (alternativ: ich befinde mich gerade in der letzten Station meines Referendariats) und möchte mich gerne bei Ihnen als Rechtsanwalt bewerben. An wen in Ihrer Kanzlei darf ich mich wenden?“

Was genau will ich erfragen?

Wie bereits erwähnt, sollten Sie keine Fragen stellen, die sich von selbst beantworten.

Möglich Fragen sind durchaus aber:

  • Welche Unterlagen (neben den beiden Staatsexamina) darf ich Ihnen zusenden?
  • Auf welchem Wege soll ich Ihnen die Unterlagen zusenden (online oder per Post)?
  • Zu Händen welcher Person?
  • Darf ich mich nach Zusendung der Unterlagen bei Ihnen noch einmal melden?
  • Wie läuft bei Ihnen der interne Auswahlprozess ab und mit welcher Wartezeit muss ich ungefähr rechnen?
  • Gibt es eine Kanzleipräsentation, die Sie mir schicken könnten (nur dann erfragen, wenn diese Präsentation nicht zum download auf der Website bereit steht).

Achten Sie darauf, dass sich Ihre Fragen nicht mit den Informationen überschneiden, die Ihnen schon auf der Karriereseite des Internets der Rechtsanwaltskanzlei oder der Stellenanzeige gegeben wurde.

Wie verabschiede ich mich richtig?

Wenn Sie am Ende des Telefonates angekommen sind, sollten Sie nicht vergessen, nach der E-Mail Adresse Ihres Ansprechpartners zu fragen. Zumindest dann, wenn  Sie die Unterlagen online versenden möchten.

Buchstabieren Sie hierzu den Namen des Ansprechpartners und vergewissern Sie sich, dass Sie sich die richtige Durchwahl (Telefonnummer) zum Nachtelefonieren notiert haben.

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