Was soll ich tun, wenn ich (als Anwalt) gekündigt werde?

 Ich berate viele Anwält:innen, die sich nach einer Kündigung mit mir zusammensetzen, um den nächsten Schritt zu planen. Natürlich geht es darum, wie genau der Ausstieg verläuft, welche Rechte und Pflichten bestehen. Und es folgt die entscheidende Frage, wie es jetzt weitergeht.

Oftmals schwingt auch eine große Enttäuschung, Ärger oder Unzufriedenheit mit, wie es gelaufen ist. Diese Gefühle sind absolut nachvollziehbar und auch wichtig zu artikulieren. Dennoch stellt sich ab einem bestimmten Zeitpunkt auch die Frage, wie sehr ich daran festhalte und mich noch mit dem „alten“ Job beschäftige. Oder den Blick nach vorne wage.

Das geht nicht von heute auf morgen und oftmals bestehen die Gefühle der Enttäuschung, Wut und Trauer parallel zu der Aufbruchsstimmung. Sehr entscheidend finde ich immer einen Punkt. Eine Kündigung, die nicht von einem selbst ausgesprochen wurde, ist immer eine Verletzung. Wichtig ist es, die Situation zu reflektieren, daraus zu lernen und – möglichst ohne (psychischen) Schaden aus dieser Situation heraus zu kommen.

Denn eines ist zu bedenken – für Ihre vor Ihnen liegenden neuen Bewerbungsgespräche brauchen Sie Energie und Selbstbewusstsein. Der neue Arbeitgeber merkt schnell, ob Sie noch ein einer alten Situation „knabbern“ oder diese bereits verarbeitet ist.

Nehmen Sie sich die Zeit, alles zu verarbeiten – das braucht seine Zeit. Gerade wenn die Kündigung überraschend kam. Aber: „Nutzen Sie Ihre Energie möglichst schnell für den Weg nach vorne.