Ich bin der Kanzlei noch nicht mal die Buchstaben auf der Tür wert

Viele Kanzleien und Unternehmen verändern ihre Arbeitskultur. Hierzu gehört auch oftmals die Auflösung „fester“ Büros. Stattdessen gibt es Räume, die sich die Anwälte bzw. Anwältinnen und Mitarbeitende auf Bedarf buchen können. Hierzu rief mich ein Anwalt an und teilte mir seine Empörung darüber mit. Im Zuge der Auflösung fester Büroräume wurde auch sein Namensschild entfernt. Dieses ist für viele Menschen aber identitätsstiftend.

Ich kann die Empörung und Enttäuschung sehr gut nachvollziehen – und auch den Anspruch des Arbeitgebers, alles neu und anders zu gestalten. Für mich – und auch meinen Kunden – ist an diesem Beispiel deutlich geworden, dass es in derartigen Veränderungsprozessen wichtig ist, miteinander zu sprechen.

Wären die – möglicherweise – unterschiedlichen Interessen ausgetauscht und ernst genommen worden, hätte es sicher auch eine gute Lösung gegeben. Stattdessen wurde ein Konzept durchgesetzt, das große Demotivation bei dem Mitarbeitenden ausgelöst hat.

Veränderung ist wichtig – aber Mitarbeitende sollten konsequent dabei mitgenommen werden.


No News ist good News

In meinen Trainings mit Anwälten und Anwältinnen sowie Führungskräften zum Thema „Feedback geben und nehmen“ tauchen immer wieder interessante Sätze auf, die sich im „Kopf“ von den Teilnehmenden festgesetzt haben. Einer dieser Sätze lautet „No news is good news“.

Damit wollte ein Teilnehmer skizzieren, wie er sozialisiert und „erzogen“ worden ist. Er stellt fest, dass es oftmals diese unbewussten „kleinen“ Sätze sind, die sein Denkmuster beeinflussen – und diese beeinflussen dann seine Handlungen. Dieser Satz zum Beispiel hindert ihn daran, aktiver mit Feedback auf Mitarbeitende zuzugehen. Nachdem er dieses erkannt hat, überlegt er nun, wie er sein Mindset verändern kann.

Es ist spannend für sich selbst zu reflektieren, welche Sätze uns daran hindern, die ein oder andere Verhaltensweise zu verändern. Kommt man zu dem Ergebnis, das man sein Verhalten verändern möchte, geschieht dies natürlich nicht „über Nacht“.

Ich wünsche Ihnen spannende Erkenntnisse, welche Sätze Sie in Ihrem „Kopf“ verändern möchten, die Einfluss auf neue Verhaltensweisen haben.


Diesmal war es gar nicht so schlimm…

…in unserem jährlichen Partnermeeting.

Dieses formulierte ein Partner einer Anwaltskanzlei, in dem ich einen Workshop anbieten durfte. Als ich fragte, was er damit meinte, berichtet er mir von einigen unbearbeiteten Konflikten zwischen den Partnern und Partnerinnen, die dazu führen, dass eine offene Atmosphäre und Kommunikation nicht mehr gelebt werden kann.

Insofern sind aktuell alle Teilnehmenden des Partnermeetings mehr als erleichtert, wenn es „nur“ beim ausgiebigen Schweigen zu einzelnen Themen bleibt und keine weiteren Konflikte ausgetragen werden.

Dies ist alles sehr verständlich und dennoch sehr traurig. In einer derart skizzierten Umgebung kann natürlich kein positives Klima entstehen, um neuen, innovative Ideen miteinander auszutauschen. Wahrscheinlich wird diese Atmosphäre auch an potentiellen Bewerber und Bewerberinnen weitergetragen und nicht dazu beitragen, überzeugend als „Team, in dem man sich wohlfühlt“ aufzutreten.

Oftmals haben diese Konflikte eine lange Historie und können nicht „von heute auf morgen“ ausgeräumt oder aufgelöst werden. Manchmal löst sich dieser auch von selbst, wenn es zu personellen Veränderungen auf der Partner bzw. Partnerinnen Eben kommt - und es wird abgewartet.

Letztlich muss das jedes Team für sich entscheiden, welchen Weg es gehen möchte. Zu beachten bleibt dabei nur - je länger man in diesem Zustand verharrt - desto mehr verpasste Chancen hat man zu verzeichnen.


Woran genau erkenne ich einen Burnout?

Woran genau erkenne ich einen Burnout?

Vor einigen Wochen habe ich mit einer Kanzlei zum Thema Stress Management gearbeitet. Schnell kann die Frage auf, woran genau man einen „Burn out“ erkennt. Vorab – Burnout kann jeden treffen.

Phase 1: Enthusiasmus

Man möchte etwas bewegen – ganz gleich, ob im beruflichen oder privaten Bereich. Dazu steckt man sich sehr hohe Ziele und ist sogar bereit, eigene Bedürfnisse hintenanzustellen. Bleiben in der Folge jedoch ein Erfolgserlebnis aus, verspürt man irgendwann Unzufriedenheit.

Phase 2: Stagnation

Man realisiert, dass man langsam an seine Grenzen stößt. Oft ignoriert man diese Empfindung zunächst und macht mit unverändertem Engagement weiter. Man möchte seine Ambitionen noch nicht komplett aufgeben. Allzu oft legt man sogar eine „Schippe nach“.

Phase 3: Frustration

In diesem Stadium beginnt man zu realisieren, dass die persönlichen Ziele womöglich doch nicht zu erreichen sind. Dann stellen sich Frustration und Ratlosigkeit ein und man fängt an, eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber seinem Umfeld zu entwickeln. Abgesehen davon spürt man spätestens jetzt erste körperliche Begleiterscheinungen der chronischen Daueranspannung. Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, etwas zu verändern und aus dem Hamsterrad auszusteigen, bevor das eigene Gefühl der Frustration und Machtlosigkeit nicht mehr zu durchbrechen ist.

Phase 4: Apathie

Man spürt emotionale Entfremdung. Man „funktioniert“ nur noch mechanisch und empfindet in seinem kompletten Alltag Freudlosigkeit. Im Job macht man nur noch „Dienst nach Vorschrift“. Man sagt immer öfter Verabredungen mit Freunden ab. Am Ende gerät man in eine regelrechte Isolation und wird in allen Bereichen des Lebens förmlich handlungsunfähig.

Lassen Sie es bitte nicht so weit kommen – beobachten Sie sich und Ihr Verhalten im Alltag aufmerksam.


Was soll ich tun, wenn ich (als Anwalt) gekündigt werde?

Was soll ich tun, wenn ich (als Anwalt) gekündigt werde?

 Ich berate viele Anwält:innen, die sich nach einer Kündigung mit mir zusammensetzen, um den nächsten Schritt zu planen. Natürlich geht es darum, wie genau der Ausstieg verläuft, welche Rechte und Pflichten bestehen. Und es folgt die entscheidende Frage, wie es jetzt weitergeht.

Oftmals schwingt auch eine große Enttäuschung, Ärger oder Unzufriedenheit mit, wie es gelaufen ist. Diese Gefühle sind absolut nachvollziehbar und auch wichtig zu artikulieren. Dennoch stellt sich ab einem bestimmten Zeitpunkt auch die Frage, wie sehr ich daran festhalte und mich noch mit dem „alten“ Job beschäftige. Oder den Blick nach vorne wage.

Das geht nicht von heute auf morgen und oftmals bestehen die Gefühle der Enttäuschung, Wut und Trauer parallel zu der Aufbruchsstimmung. Sehr entscheidend finde ich immer einen Punkt. Eine Kündigung, die nicht von einem selbst ausgesprochen wurde, ist immer eine Verletzung. Wichtig ist es, die Situation zu reflektieren, daraus zu lernen und – möglichst ohne (psychischen) Schaden aus dieser Situation heraus zu kommen.

Denn eines ist zu bedenken – für Ihre vor Ihnen liegenden neuen Bewerbungsgespräche brauchen Sie Energie und Selbstbewusstsein. Der neue Arbeitgeber merkt schnell, ob Sie noch ein einer alten Situation „knabbern“ oder diese bereits verarbeitet ist.

Nehmen Sie sich die Zeit, alles zu verarbeiten – das braucht seine Zeit. Gerade wenn die Kündigung überraschend kam. Aber: „Nutzen Sie Ihre Energie möglichst schnell für den Weg nach vorne.


Willkommen in meinem Satz!

„Willkommen in meinem Satz“

Kennen Sie diese Situation? Sie sind in einem Gespräch, Meeting oder einer Verhandlung und bringen Ihr Argument. Ihr Kollege – oder die andere Partei – unterbricht Sie jäh in Ihren Ausführungen, ohne sich dafür zu entschuldigen. Was können Sie tun? Nichts tun ist keine Alternative – es sei denn, es handelt sich um ein einmaliges Gespräch, dessen Inhalt Ihnen nicht wichtig ist. Aber denken Sie immer daran – Menschen merken sich, wie sie mit Ihnen umgehen dürfen.

Daher ist es wichtig, schnell Grenzen zu ziehen. Gerade dann, wenn Sie dieser Person künftig wieder begegnen werden. Folgende Möglichkeiten haben Sie nun:

  • Sie sprechen einfach weiter (unhöflich, aber wirkungsvoll)
  •  Sie warten kurz ab und unterbrechen dann den Anderen
  • Sie sagen „Willkommen in meinem Satz“ und lächeln ihn an

Sie dürfen davon ausgehen, dass gerade im letzten Fall die andere Person irritiert ist – vielleicht sogar Humor hat und sich nun bei Ihnen entschuldigt. Diese Irritation nutzen Sie und sprechen nun einfach weiter.

Viel Spaß bei Ihrem nächsten Meeting!


So machen Sie in Meetings auf sich aufmerksam

So machen Sie in Meetings auf sich aufmerksam

Gerade rief mich ein Unternehmensjurist an. Er möchte gerne an seinem Auftritt arbeiten und stellt fest, dass er in Meetings zu wenig auf sich und seine Arbeitsergebnisse aufmerksam macht. Was kann er verändern? Natürlich ist immer zu beachten, wer in dem Meeting noch sitzt und welche Rolle man selbst einnehmen darf bzw. welcher Redeanteil einem selbst zusteht. Hier gilt es, die Machtverhältnisse in einem Meeting gut zu beachten. Unabhängig davon bietet sich folgendes an:

Übernehmen Sie die Moderation. Darüber haben Sie die Möglichkeit, Redeanteile zu vergeben und Themen zusammenzufassen. Versuchen Sie, sich als erstes zu einem Thema einzubringen – dann sind noch nicht alle Facetten beleuchtet worden. Möglich ist es auch, nach jedem Themenblock das Ergebnis einmal kurz zusammenzufassen „Habe ich das richtig verstanden, dass wir jetzt folgendes tun…“. Oder stellen Sie hin und wieder eine weiterführende Frage „daran anknüpfend würde mich noch besonders interessieren, ob…“.

Ich wünsche Ihnen einen guten nächsten Auftritt.


Braucht man als Anwalt einen Elevator Pitch?

Brauchen Sie als Anwalt oder Steuerberater einen Elevator Pitch?

 

Ein Elevator Pitch ist die maximal 90sekündige Vorstellung Ihrer Dienstleistung. Denn genauso lange kann eine „Fahrstuhlfahrt“ dauern. Die Idee ist, dass Sie kurz und knackig Ihren Mehrwert einem potentiellen Mandanten vorstellen. Es ist gar nicht so einfach, in wenigen Worten sein eigenes Geschäftsmodell zu beschreiben. Aber es lohnt sich, an dieser Darstellung zu arbeiten! Ein Elevator Pitch besteht aus den folgenden Elementen. Eine spannende Eröffnung, die den Zuhörer fesselt. Das kann eine provokante These, ein Witz oder ein ungewöhnliches Statement sein. Es folgt die Darstellung Ihrer Services mit klarem Hinweis auf den Mehrwert für Ihren Mandanten. Viele Anwälte zählen Ihre Leistungen einfach auf und hoffen darauf, dass der Zuhörer den Mehrwert von alleine versteht -meistens ist das aber nicht der Fall. Der Abschluss sollte aus einem so genannten Call to Action bestehen – was genau sollte der Mandant jetzt tun? Wozu genau möchten sie ihn motivieren?

Es lohnt sich, an dem eigenen Elevator Pitch zu arbeiten. Diese rhetorische Visitenkarte tragen Sie immer bei sich und werden ab sofort auf die Frage „Was machen Sie beruflich“ professionell antworten und Interesse beim Gegenüber wecken!

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Am Kunden oder Mandanten "dran" bleiben

Viele Anwälte, die ich berate, stellen mir die Frage, wie sie an ihren Mandanten „dran“ bleiben können, wenn aktuell kein Mandat ansteht. Die meisten haben die Befürchtung, dass sie ihren Mandanten „nerven“, wenn sie ohne einen konkreten Anhaltspunkt den Kontakt aufnehmen. Gerade in der letzten Woche hatte ich mit einem Anwalt dieses Gespräch und ihm geraten, einfach mal zum Telefonhörer „zu geifen“, um einen Mandanten anzurufen und ihn zu fragen, wie es ihm geht. Dieses erschien ihm als zu lapidar, dennoch hat er diesen Tipp befolgt. Eine Woche später teilte er mit mir seine Erfahrung. Der Mandant, den er angerufen hatte, war hoch erfreut, dass er sich auch außerhalb eines Mandats für ihn interessiert. Seine abschließenden Worte waren „endlich kümmern Sie sich mal um mich – bitte machen Sie das doch zukünftig öfter“. Mein Kunde wird auf jeden Fall nun öfter zum Telefon greifen, um seine Mandanten anzurufen – auch ohne nach neuen Aufträgen zu fragen.

Es braucht nicht immer einen inhaltlichen Anlass, einen Mandanten anzurufen. Die Frage nach dem allgemeinen Wohlbefinden oder auch, welche Themen bei ihm gerade anstehen kann immer ein guter Anlass sein, sich zu melden und zu „kümmern“.


Virtuelle Führung in Corona-Zeiten

Virtuelle Führung in Corona-Zeiten

 

Für viele Partner und Associates stellte sich in den letzten Wochen die Frage, wie das WIR Gefühl des Teams trotz Homeoffice aufrechterhalten werden kann. Zwar ist Anwälten die Führung auf Distanz aufgrund standortübergreifendem Arbeiten nicht ganz neu, dennoch stellt die Corona-Zeit eine besondere Herausforderung dar. Wie genau sieht eine gute virtuelle Führung aus und was kann man als Associate tun, um den Partner in seiner Führungsarbeit zu unterstützen`?

 

Kommunikation als wesentliches Führungswerkzeug

Auch in digitalen Welten bleibt eine gelunge Kommunikation das wichtigste Führungswerkzeug. Und nicht allen Partnern gelingt es, hier einen für alle Seiten guten Weg zu finden. Basis hierfür ist zunächst eine klare Regelung, die auch gerne schriftlich fixiert werden kann. Folgendes sollte diese Regelung enthalten:

 

  • Wie häufig findet ein gemeinsamer virtueller Austausch statt?
  • Wer genau nimmt daran teil?
  • Wie lange sind diese Team Calls angesetzt?
  • Sind auch One-to-One Gespräche möglich?
  • Wie wird mit Konflikten in der virtuellen Zusammenarbeit umgegangen?
  • Finden in dieser Zeit auch anstehende Mitarbeitergespräche etc. statt?
  • Wann dürfen wir wieder ins Büro?

 

 

Für viele Partner hat es sich sehr bewährt, ein- bis zweimal pro Tag (morgens und ggfs. abends) einen Team Call aufzusetzen. Hier sollte es nicht nur um fachliche Themen gehen. Gerade in Zeiten wir Corona ist es wichtig, sich auch Zeit für persönliche Gespräche zu nehmen, denn nicht jeder Mitarbeiter genießt die Zeit im Homeoffice. Viele Associates machen sich Gedanken und Sorgen um ihren Arbeitsplatz oder fühlen sich im Home-Office einsam. Gerade „frisch“ eingestiegene Mitarbeiter, die die Kanzleikultur noch nicht kennen, fehlen die entsprechenden Anker und sie wissen nicht, an wen genau sie sich im Alltag bei Fragen wenden können. Der ein oder andere Mitarbeiter wird sich in diesen Zeiten auch mit der Frage beschäftigen, ob der aktuelle Karriereweg der richtige für ihn ist. Als Partner ist es daher sehr wichtig, auch jetzt eng an den Mitarbeiter dran zu sein und zu wissen, über welche Themen genau sie sich Gedanken machen.

 

Auch der „virtuelle coffee break“ nachmittags um 17.00 kommt bei den meisten Mitarbeitern als freiwilliges Angebot sehr gut an. Dieses Engagement fordert in der Tat einen hohen zeitlichen Einsatz. Wenn man aber mal die Zeiten addiert, die im Office täglich in der Kaffeeküche, auf dem Flur oder beim Mittagessen aufgewendet wird, ist es sicherlich kein höheres zeitliches Engagement.

 

Sollte der Partner diese klaren Kommunikationsregeln nicht aufstellen, so kann natürlich auch jeder Associate die Ideen hierzu einbringen und den Partner bitten, dieses umzusetzen.

 

Das WIR Gefühl aufrechterhalten

 

Sollte der Teamzusammenhalt schon vor der Corona-Zeit nicht optimal sein, so wird die virtuelle Zusammenarbeit dieses sicher nicht verbessern. Dennoch ist es nie zu spät, auch virtuell mit der Teamentwicklung zu beginnen.

 

Als Partner muss man nicht sofort die Antwort darauf kennen, wie der Teamzusammenhalt in der virtuellen Zusammenarbeit funktioniert. Manchmal kann es hilfreich sein, diese Fragen an das Team zu geben. „Was genau können wir aktuell tun, damit sie sich im Team wohl fühlen? Was genau erwarten Sie von mir als Partner in diesen Zeiten? Diese Fragen sind kein Ausdruck von Schwäche, sondern zeigen, dass der Partner an den Ideen und Erwartungen seiner Mitarbeiter Interesse hat.

 

Virtuelle Bewerbungsgespräche und Onboarding

 

Auch in Corona-Zeiten werden sich neue Mitarbeiter vorstellen und sogar in die Kanzlei einsteigen. Dieses zumindest punktuell virtuell abzubilden ist sicher nicht ganz einfach, aber möglich. Bewerbungsgespräche via Skype, Webex, zoom oder Microsoft Teams bedeutet, die Körpersprache des Kandidaten nur bedingt wahrnehmen zu können. Mimik und Gestik ist nicht ganz so klar erkennbar wie in einem Präsenzmeeting. Daher ist es wichtig, sich genau auf das Gespräch zu konzentrieren.

 

Im Onboarding wiederum ist auch die Kommunikation der wesentliche Erfolgsfaktor. In einem Call oder Videokonferenz ist klar zu definieren, wie genau die virtuelle Einarbeitung stattfinden wird. Hierzu gehören Punkte wie:

 

 

  • Gibt es einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Schritte?
  • In welcher Form findet Kommunikation und Austausch statt?
  • Wie oft darf nachgefragt werden?
  • Wer sind die Kollegen, die sich um den neuen Mitarbeiter kümmern?
  • Gibt es sonstige Kanzleiregeln, die zu beachten sind?
  • An wen wende ich mich als neuer Mitarbeiter, wen ich Probleme habe?

 

 

Auch diese Punkte sollten schriftlich fixiert und den neuen Kollegen zugeschickt werden.

 

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass virtuelle Führung in Corona-Zeiten durchaus zeitaufwendig ist. Dennoch bietet es die Chance, die eigenen Führungsqualitäten als Partner noch einmal auf den besonderen Prüfstand zu stellen und sich selbst zu reflektieren, wie sehr man in der Lage ist, Mitarbeiter zu führen und an sich zu binden und diese Erkenntnisse in die Präsenzarbeit mitzunehmen.