„Man hat den Eindruck: Eine Depression darf in einer Kanzlei nicht vorkommen“
Depressionen, Ängste, Alkoholmissbrauch: Jedes Jahr erkrankt ein Drittel der Bevölkerung an einer psychischen Störung. Wie man Kranke erkennt und warum Kanzleien sich mit dem Thema befassen sollten, sagt Managementberater und Juristencoach Carmen Schön.
Angststörungen sind die häufigsten psychischen Erkrankungen
LTO: Warum ist es Ihrer Ansicht nach wichtig, über psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Beruf zu sprechen?
Carmen Schön: Weil psychische Erkrankungen zunehmen und es immer öfter zu Ausfällen wegen solcher Krankheiten kommt. Für Laien ist das Thema aber schwer zu greifen. Burn-out, Bore-out, Depression – davon hat wohl jeder schon einmal gehört, aber nur wenige kennen sich wirklich aus damit. Hinzu kommt: Wir haben oft Berührungsängste, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkrankt aber ein Drittel der Bevölkerung pro Jahr an mindestens einer Störung.
LTO: Was sind denn die häufigsten Erkrankungen?
Schön: Nach der Erhebung des Robert-Koch-Instituts sind Angststörungen am häufigsten. Es folgen Alkoholmissbrauch – der kommt ja bekanntlich auch in Anwaltskreisen vor – und Depressionen. Man kann auch unterscheiden in typisch männliche und typisch weibliche Erkrankungen. Beispielsweise sind Angststörungen bei Frauen besonders häufig. Männer dagegen neigen eher als Frauen zu Alkoholmissbrauch.
LTO: Wie zeigen sich solche Angststörungen?
Schön: Angst ist eigentlich sinnvoll und wichtig, sie ist ein Alarmsignal des Körpers. Angst äußert sich in Herzrasen und Unruhe, der Betroffene versucht aus der Situation zu fliehen oder sie von vornherein zu vermeiden. Meist gerät er dabei in einen Teufelskreis: Er bekommt Angst vor der Angst, das führt zu einem Vermeidungsverhalten und zum sozialen Rückzug. Dabei kann das Gehirn Angst nur über einen recht kurzen Zeitraum aushalten, etwa 20 Minuten. Danach beruhigt sich der Körper wieder. Ein Betroffener müsste die Angst also bloß „durchstehen“ – wobei das sicherlich leichter gesagt als getan ist.
„Angst vor Entwertung“ kann das Arbeitsleben unmöglich machen
LTO: Was sind das für Ängste, die Juristen plagen können?
Schön: Die bekanntesten Angststörungen, etwa Höhenangst oder Platzangst, spielen im Berufsleben von Juristen oftmals eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sind es Ängste vor Lebensumständen, beispielsweise die Angst, etwas Wichtiges zu vergessen. Auch diese können den Joballtag massiv beeinträchtigen. Das gilt auch für Panik-Störungen, also Angst ohne erkennbaren Anlass, oder soziale Phobien.
Wenn jemand Angst vor Entwertung hat, wird ihm das, was für den Beruf als Anwalt auch wichtig ist, nämlich Netzwerken und Vorträge halten, unmöglich. Das hat nichts mit Lampenfieber zu tun, sondern ist eine ernsthafte Störung. Angststörungen sind aber glücklicherweise relativ leicht behandelbar. Es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, sie in den Griff zu kriegen. Dazu werden unter fachkundiger Anleitung Verhaltensänderung erlernt.
Alkoholmissbrauch und Depressionen sind am zweithäufigsten
LTO: Was sind typische Anzeichen für Alkoholismus und Depressionen?
Schön: Beim Alkohol ist die Grenze zwischen Genuss und Abhängigkeit oft nicht leicht zu ziehen. Anders als bei illegalen Drogen ist es ja gesellschaftlich durchaus anerkannt, Alkohol zu trinken. Viele trinken Alkohol zur Entspannung. Wer allerdings nicht mehr ohne seine abendliche Flasche Wein zur Ruhe kommt, der sollte darüber nachdenken, ob das nicht schon der Beginn einer Erkrankung ist. Früher oder später fällt Alkoholmissbrauch auch den Kollegen auf, etwa weil der Abhängige schon morgens nach Alkohol riecht oder sich auffällig benimmt.
Typische Anzeichen für Depressionen sind eine traurige Stimmung, Konzentrationsstörungen, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, Ängste, Unruhe bis hin zu Selbstmordgedanken. Manche Forscher zählen auch das sogenannte Sissi-Syndrom zu den Depressionen. Es wurde nach der Kaiserin Sissi benannt, die an dieser Erkrankung gelitten haben soll. Kennzeichen sind hier etwas, das wir Laien nicht mit Depressionen in Verbindung bringen würden, nämlich beispielsweise Sprunghaftigkeit, körperliche Hyperaktivität und Stimmungsschwankungen, die bis hin zur Manie gehen.
Das Gespräch suchen, Hilfe holen
2/2 „Gesund ist, wer lieben und arbeiten kann“
Noch ein Wort zu den Zwangsstörungen, die auch sehr häufig vorkommen: Hier hat der Betroffene den Drang, bestimmte Dinge zu tun oder zu denken. Typische Anzeichen sind etwa ein wahnsinnig ordentlich aufgeräumter Schreibtisch, oder auch bestimmte Rituale, etwa wenn Sprüche oder Handlungen wiederholt werden müssen. Kontrollzwang, Ordnungszwang oder Waschzwang sind bekannte Zwangsstörungen.
LTO: Ein ordentlicher Schreibtisch ist ja zunächst nichts Schlimmes, sondern sogar wünschenswert. Woran erkennt man als Vorgesetzter oder Kollege, dass der Mitarbeiter unter einer psychischen Erkrankung leidet?
Schön: Sigmund Freud sagte sinngemäß: Gesund ist, wer lieben und arbeiten kann. Das ist eine simple Definition und klingt sicher etwas pathetisch. Aber Kranke werden tatsächlich auffällig: Die Arbeitsleistung wird schlechter und ein Vermeidungsverhalten setzt ein. Man kann soziale Veränderungen an dem Erkrankten beobachten, etwa fällt auf, dass er Meetings meidet und sich aus dem Team zurückzieht. Eine Diagnose kann man als Vorgesetzter natürlich nicht stellen, das ist auch für Ärzte oftmals nicht leicht. Aber wichtig wäre es, das Gespräch mit dem Mitarbeiter zu suchen und vielleicht einen Arbeitsmediziner – wenn man denn einen in der Kanzlei oder im Unternehmen hat – zu Rate ziehen.
Das Gespräch suchen, fachkundige Hilfe holen
LTO: Wie geht man so ein Gespräch am besten an?
Schön: Der Partner sollte im ersten Schritt beschreiben, welche Veränderung ihm an seinem Mitarbeiter aufgefallen ist und ihn dann im zweiten Schritt nach seiner Wahrnehmung fragen. Stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter auch ein Problem erkannt hat, kann von externer Stelle Hilfe eingeholt werden. Wehrt der Mitarbeiter aber ab, dann ist fraglich, ob der Vorgesetzte viel tun kann. Denn wenn der Betroffene es gar nicht will, kann man ihm leider nicht helfen.
Manchmal sind Mitarbeiter einfach auch nur traurig, ohne depressiv zu sein, etwa beim Tod eines nahestehenden Menschen oder nach einer Trennung. Solch eine Trauerphase kann ein Jahr dauern. Eine Therapie ist dabei zwar meist nicht nötig, aber es kann helfen, den Mitarbeiter eventuell für ein paar Monate zu entlasten.
„Psychische Erkrankungen sind vielerorts stigmatisiert“
LTO: Dann sollte der Mitarbeiter seinem Vorgesetzten einfach sagen, wenn es ihm schlecht geht?
Schön: Wenn das Vertrauensverhältnis stabil genug ist, kann es sich lohnen, dem Arbeitgeber von der schwierigen persönlichen Situation zu berichten und um Entlastung zu bitten. Allerdings sind psychische Erkrankungen nach wie vor vielerorts stigmatisiert. Man hat ja oft den Eindruck, dass so etwas wie eine Depression in einer Kanzlei einfach nicht vorkommen darf.
LTO: Wobei ja inzwischen doch häufiger über psychische Erkrankungen gesprochen wird als früher…
Schön: Ich denke, das liegt daran, dass psychische Erkrankungen zunehmen und ein Stück weit auch gesellschaftsfähig geworden. Depressionen und Abhängigkeiten gab es natürlich schon immer, aber heutzutage redet man durchaus darüber. Ein weiterer Aspekt ist, dass wir mit unserem Bemühen um Selbstoptimierung auch verstärkt auf unsere Gesundheit achten. Es wäre deswegen wünschenswert, dass Kanzleien als Arbeitgeber das Thema im Blick haben und sich informieren. Das ist auch ein Kulturfrage, denn sie würden damit vermitteln: Wir passen aufeinander auf und kümmern uns.
Newsletter
Sie möchten ca. 6x im Jahr von mir lesen? Dann melden Sie sich bitte hier an.
Ass. iur. Carmen Schön
Dorothea-Bernstein-Weg 64
22081 Hamburg
+49 (0) 151 15677594
kontakt@carmenschoen.de